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Rechtssicherheit & Schutz

Elektrische Prüfungen sind weit mehr als eine formale Pflicht. Sie sind der zentrale Baustein für die Betriebssicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeiter. Gesetzliche Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) verpflichten Unternehmen zur regelmäßigigen Überprüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Dies sichert nicht nur den reibungslosen Ablauf Ihres Betriebs, sondern schützt Sie auch rechtlich im Falle von Schäden vor Haftungsansprüchen gegenüber Versicherungen und Berufsgenossenschaften.

Häufige Fragen zu Prüfpflichten

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für die Sicherheit elektrischer Anlagen ist immer der Unternehmer bzw. der Betreiber der Betriebsstätte.

Wie oft muss geprüft werden?

Die Fristen variieren je nach Gefährdungsbeurteilung, meist jährlich in feuchten Räumen oder alle 2 Jahre im Büro.

Was muss geprüft werden?

Alle ortsveränderlichen Geräte (z.B. Laptops, Kaffeemaschinen) sowie ortsfeste Anlagen und Maschinen.

(Blöd gesagt, alles was einen Stecker hat.) 

Gilt die Prüfpflicht auch für Home-Office?

Ja, soferne der Arbeitgeber die Arbeitsmittel stellt, unterliegen auch diese der regelmäßigen Prüfung.

Was passiert bei Missachtung?

Es drohen Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und im Schadensfall rechtliche Konsequenzen.

Wer darf prüfen?

Die Prüfung darf nur von einer Befähigten Person (Elektrofachkraft) mit entsprechender Ausrüstung erfolgen.

TRANSPARENZ

Ablauf & Dokumentation

Wie läuft eine Prüfung genau ab?

Der Prozess umfasst eine Sichtprüfung auf äußere Mängel, eine umfassende Messung der Schutzleiter- und Isolationswiderstände sowie eine Funktionsprüfung unter Betriebsbedingungen.

Muss ich meinen Betrieb für die Prüfung schließen?

Nein, wir planen den Ablauf so effizient wie möglich, um Ihren Betriebsalltag kaum zu stören. Einzelne Geräte werden nur kurzzeitig für die Messung vom Netz getrennt.

Was beinhaltet das Prüfprotokoll?

Sie erhalten eine detaillierte Dokumentation aller geprüften Geräte, inklusive Einzelmesswerten, Beurteilung des Zustands und Terminhinweisen für die nächste Prüfung.

Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

Die Protokolle sollten mindestens bis zur nächsten fristgerechten Prüfung aufbewahrt werden, um im Falle eines Schadens die rechtssichere Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.

War Ihre Frage nicht dabei?

Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren individuellen Anforderungen.

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